Hintergrund

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Data-Resc


1. ALLGEMEINES
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Dienstleistungen für alle Kunden. Einkaufsbedingungen oder anderen allgemeinen Bedingungen eines Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie gelten auch dann nicht, wenn bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen wird. Gleiches gilt für widersprechende Regelungen, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten enthalten sind oder sich aus einem Gesetz (sofern zulässig), Handelsbrauch oder Geschäftspraxis ergeben.
1.2. An Angebote für Waren oder Dienstleistungen ist Data-Resc 14 Tage lang ab Ausstellungsdatum gebunden; bei Ware oder Dienstleistungen durch Dritte, nur solange diese erhältlich sind. Eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.
1.3. Wenn eine Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt. Der Widerspruch verliert seine Wirksamkeit, wenn die in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen bereits erfüllt sind; dies gilt auch, wenn nur ein Teil der Leistungen erfüllt ist.
1.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2. LIEFERUNG
2.1. Sonderbestellungen sind vom Kunden nicht stornierbar. Anfallende Kosten sind in jedem Fall zu begleichen, auch dann, wenn der Kunde den bestellten Artikel nicht mehr benötigt.
2.2. Die angegebenen Liefertermine sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich der rechtzeitigen Zulieferung an Data-Resc. Für verspätete Lieferungen wird daher keine Haftung übernommen.
2.3. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl., sowie von Data-Resc oder dessen Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle (leichte Fahrlässigkeit schadet hier nicht) und sonstige Betriebsstörungen, befreien für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie beim Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen. Maßnahmen von Data-Resc im Sinne dieser Bestimmungen berechtigen den Abnehmer weder zu Vertragsrücktritt, noch zu anderen Ansprüchen, insbesondere Schadenersatzansprüchen.
2.4. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Lieferungen an die genannte Lieferadresse bzw. bei der Übergabe der Ware an den Kunden. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Kunde verschuldet, nicht vollzogen werden, so geht die Gefahr bei erstem Lieferversuch auf den Käufer über.
2.5. Die Ware reist branchenüblich verpackt. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies gesetzlich geregelt oder schriftlich vereinbart ist.

3. MÄNGELRÜGE / GEWÄHRLEISTUNG
3.1. Data-Resc leistet nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 bis 933b ABGB) Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
3.2. Für Nachbauteile und Ware, die als mindere Qualität, wie z.B. „Zweite Wahl“, „Restposten“ oder Ähnliches, bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.
3.3. „Zweite Wahl“ – Waren werden ausdrücklich als gebrauchte Waren verkauft, auch wenn dies nicht explizit auf dem Angebot, der Vertragsbestätigung oder der Rechnung steht.
3.4. Die Gewährleistung für bewegliche Güter sind dem Gesetze nach zwei Jahre (§ 933 ABGB). Für gebrauchte Waren gilt eine verkürzte Gewährleistung von einem Jahr (§ 9 KSchG) als vereinbart.
3.5. Garantien über die Beschaffenheit und Eignung der Waren müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
3.6. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden. Geringfügige oder sonstige dem Käufer zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.
3.7. Die Ware ist vom Kunden sofort nach Ablieferung zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung bekannt zu geben; andernfalls die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt gilt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Anfechtung wegen Irrtums auf Grund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3.8. Eine Gewährleistung von Waren besteht nur insoweit diese auch von den entsprechenden Zulieferfirmen besteht.

4. PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZHAFTUNG
4.1. Für von Data-Resc zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie für von Data-Resc verschuldete Schäden wird nur im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gehaftet, wobei Data-Resc ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden haftet.
4.2. Das Vorliegen eines Mangels, das Verschulden von Data-Resc und dessen Ausmaß sind vom Geschädigten zu beweisen, wenn die Erkenntnis eines Mangels nicht innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum eintritt (§924 ABGB).
4.3. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen auf Schadenersatz beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang (§ 1489 AGBG).
4.4. Data-Resc haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs.
4.5 Data-Resc trifft auch keine weitere Aufklärungspflicht, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung.
4.6 Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

5. ZAHLUNG
5.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem, postalischem oder persönlichem Wege zu.
5.2. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart; bei Zahlungsverzug gelten allenfalls gewährte Rabatte als verfallen.
5.3. Schecks und Wechsel sowie Zahlungen per Kreditkarte werden nicht akzeptiert.
5.4. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet, auch wenn diese anders gewidmet wurde.
5.5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.6. Bei Zahlungsverzug ist Data-Resc berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten, nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie Verzugszinsen von 12 % p.a. zu verrechnen. Data-Resc ist ebenfalls berechtigt, von Banken verrechnete höhere Bankzinsen zu verlangen.
5.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Data-Resc berechtigt, die sofortige Zahlung von sämtlichen ausstehenden Forderungen zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht auch dann zu, wenn nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.
5.8. Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug des Kunden trotz Setzung einer achttägigen Nachfrist ist Data-Resc berechtigt, unbeschadet sonstigen Rechte, die in Eigentum von Data-Resc stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung der Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.
5.9. Im Falle eines Vertragsrücktritts behält sich Data-Resc das Recht vor, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Rechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Data-Resc von weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, alle noch ausstehenden Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat Data-Resc das Recht, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Käufer verpflichtet einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Rechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten.
5.10. In „Zahlungsverzug“ im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen befindet sich der Kunde, wenn er Forderungen (sowohl die Kaufpreis- als auch sonstige Nebenforderungen) bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig beglichen hat.
5.11. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
5.12. Die auf der Webseite „Preise“ angegebenen Beträge beziehen sich ausschließlich auf die zu leistende Arbeit. Etwaige Kleinmaterialien, Verschleißteile, Speichermedien oder Hardwarekomponenten werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.13. Mit der Bezahlung der Rechnung werden die AGB akzeptiert und somit Gegenstand des Kaufvertrages.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag Eigentum von Data-Resc.
6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, in Vorbehaltseigentum stehende Ware von Data-Resc zu veräußern oder zu verpfänden. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in Eigentumsvorbehalt von Data-Resc sind, Exekution geführt oder sonst zugegriffen, hat der Kunde Data-Resc unverzüglich darüber zu verständigen; allfällige mit der Durchsetzung von Ansprüchen erwachsende Kosten sind vom Kunden zu ersetzen. Data-Resc ist berechtigt, die Räumlichkeiten des Kunden zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen um sie, unbeschadet der zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Käufers, durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Reinerlös wird dem Käufer auf seine Verbindlichkeiten angerechnet, ein etwaiger Überschuss wird ausbezahlt.
6.3. Sollte es nicht möglich sein, die Räumlichkeiten zu betreten bzw. nicht ohne für Data-Resc strafbaren Hintergrund zu betreten, wird hierfür die Exekutive herangezogen; allenfalls wird eine Anzeige gegen den Kunden eingebracht.
6.4. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in Vorbehaltseigentum von Data-Resc stehenden Ware geht das Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, dass Data-Resc an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.

7. INFORMATIONEN / DATENSCHUTZ
7.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von Data-Resc Informationen, Newsletter etc. über elektronische Medien zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Bei Widerruf des elektronischen Erhalts der Information besteht jedoch kein Rechtsanspruch durch den Kunden, die in elektronischer Form versendeten Informationen über eine andere Zustellform zu erhalten.
7.2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner im Rahmen der Vertragsbeziehung bekanntgegebenen Daten ausdrücklich zu. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
7.3. Data-Resc unterliegt der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf Daten, die bei der Reparatur, Wiederherstellung oder Optimierung von Computersystemen ersichtlich werden, nur insoweit diese als nicht rechtswidrig gelten. Bei Bekanntwerden von Daten die gegen geltendes österreichisches bzw. internationales Recht verstoßen sowie bei gerichtlicher Aufforderung zur Auskunftspflicht, werden die Daten samt Datenträger der zuständigen Behörde übergeben; jedenfalls wird eine Strafanzeige gestellt.
7.4. Data-Resc übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden (insbesondere Hardware und Daten), die direkt oder indirekt durch die Analyse oder Datenrettung entstehen. Die Arbeiten für die Diagnose sowie Datenrettung beinhalten das Risiko der Zerstörung und/oder Veränderung noch vorhandener Daten sowie des Datenträgers und es wird ausdrücklich festgehalten, dass derartige Schäden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eintreten können. Dieses Risiko trägt der Kunde. Data-Resc kann keine rechtswirksame Zusage über die tatsächliche Dauer der Analyse geben, auch nicht, ob Daten tatsächlich wiederhergestellt werden können.
7.5. Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung, dass er zur Verfügung der übergebenen Datenträger und der dort gespeicherten Daten berechtigt ist. Er erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass Data-Resc die zur Verfügung gestellten Daten aus technischen Gründen speichern und bearbeiten darf, wobei Data-Resc die volle Geheimhaltungsverpflichtung trifft.

8. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort des Unternehmenssitzes.

9. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist St. Johann im Pongau. Data-Resc behält sich das Recht vor, allenfalls den gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden bei Rechtsstreitigkeiten zu wählen. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Einheitskaufrechts anzuwenden.

10. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen von diesem Vertrag, bleibt der Restvertrag vollinhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt.

11. Die Verpflichtungen des Käufers aus den mit Data-Resc abgeschlossenen Verträgen, inklusive dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten auch für seine Rechts- und Geschäftsnachfolger, wobei der Kunde zu einer entsprechenden Überbringung verpflichtet ist.

12. FORDERUNGSABTRETUNG:
12.1. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung des zustehenden Kaufpreises samt Nebenforderungen vom Kunden an einen Dritten verkauft, so bietet der Vertragspartner die Abtretung seiner ihm gegenüber dem Dritten zustehenden Kaufpreisforderung samt allen Nebenansprüchen zur Sicherung an. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden („Anbot einer Sicherungszession“). Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Sicherungszession dem Dritten unverzüglich anzuzeigen.
12.2. Forderungen gegen Data-Resc dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Data-Resc nicht abgetreten werden.

13. Ein Verzicht auf die Geltendmachung oder Einhaltung einer Bestimmung des Vertrages bzw. dieser Geschäftsbedingungen bedarf stets der Schriftform, insbesondere bedeutet die Unterlassung der Geltendmachung niemals einen Verzicht auf Ansprüche von Data-Resc. Ein Verzicht auf die Geltendmachung der Ansprüche aufgrund eines bestimmten Verstoßes gilt nicht als Verzicht hinsichtlich anderer oder künftiger Verstöße.

Data-Resc übernimmt keine Haftung für Rechen-, Schreib- und/oder Druckfehler.
Stand Dezember 2017